Übersicht / Hausordnung
Diese Hausordnung regelt das Verhalten auf dem Gelände des Department of Justice. Alle Personen sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten.
Das Department of Justice (DOJ) übt auf seinem gesamten Gelände das uneingeschränkte Hausrecht aus. Den Anweisungen der Mitarbeiter des DOJ, des Secret Service sowie autorisierter Sicherheitskräfte ist jederzeit Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können mit Platzverweis oder weiteren rechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Das Befahren des DOJ-Geländes mit Fahrzeugen jeglicher Art ist nur auf den ausgewiesenen Fahrwegen und Parkflächen gestattet. Das Befahren von Grünflächen, Gehwegen oder sonstigen nicht freigegebenen Bereichen ist strengstens untersagt. Ausgenommen hiervon sind Einsatzfahrzeuge mit Sondergenehmigung.
Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Da die Stellflächen begrenzt sind, ist ordnungsgemäßes Einparken Pflicht. Fahrzeuge, die den Betriebsablauf behindern, können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Der Helikopterlandeplatz darf ausschließlich für Besuche des DOJ genutzt werden. Nach Beendigung der Landung, muss der Helikopter unverzüglich eingeparkt werden. Die Nutzung des Landeplatzes zu privaten Zwecken ist untersagt.
Beleidigungen, respektloses Verhalten, Bedrohungen oder Belästigungen jeglicher Art sind auf dem Gelände des DOJ strengstens untersagt. Von allen Anwesenden wird ein professionelles, respektvolles und der Einrichtung würdiges Auftreten erwartet. Zuwiderhandlungen können mit Hausverbot, Disziplinarmaßnahmen oder Strafanzeigen geahndet werden.
Das Abspielen von Musik, das Betätigen von Hupen oder sonstige Lärmbelästigungen sind auf dem Gelände untersagt. Ausnahmen können nur mit ausdrücklicher Genehmigung der DOJ-Leitung für offizielle Veranstaltungen erteilt werden
Dem Secret Service ist es vorbehalten, Personen- und Fahrzeugkontrollen auf dem Gelände ohne Angabe eines Grundes durchzuführen. Bei Verweigerung der Kontrolle ist der Secret Service berechtigt, die betreffende Person vorläufig festzusetzen und der Exekutive zu übergeben.
Jede Person hat das Recht, das Gelände des Department of Justice zu betreten, sofern sie ein berechtigtes Anliegen hat, dass das DOJ betrifft oder dessen Zuständigkeit erfordert. Beim Betreten des Geländes ist sich ordnungsgemäß am Empfang oder bei einem zuständigen Mitarbeiter zu melden und das Anliegen klar zu benennen. Das Hausrecht bleibt davon unberührt – das DOJ behält sich vor, Personen bei unangemessenem Verhalten oder Sicherheitsbedenken des Geländes zu verweisen. Unbefugtes Betreten zu privaten oder zweckfremden Zwecken bleibt untersagt.
Das mutwillige Beschädigen, Verschmutzen oder Entwenden von Eigentum des DOJ ist strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Ein verantwortungsbewusster und sorgfältiger Umgang mit allen Räumlichkeiten und Einrichtungen wird vorausgesetzt.
Das Betreten der Gebäude des Department of Justice (DOJ) ist für Angehörige staatlicher Organisationen ausschließlich nach vorheriger Absprache mit einem zuständigen Mitarbeiter des DOJ gestattet.
Mitarbeiter staatlicher Organisationen, die sich außer Dienst befinden, sind beim Betreten des DOJ-Geländes den zivilen Bürgern gleichgestellt. Sie haben sich ordnungsgemäß über die Türklingel, oder durch den Dispatch App anzumelden und ihr Anliegen klar zu benennen.
Ein eigenmächtiges oder unangekündigtes Betreten der Gebäude des DOJ ist – unabhängig vom behördlichen Status – nicht gestattet. Das Hausrecht des DOJ bleibt hiervon unberührt.
Das Department of Justice sowie der gesamte Bereich in einem Radius von 100 Metern um das Gelände gelten dauerhaft als Sperrzone.
Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Mit dem Betreten des Geländes erkennen alle Personen diese Regeln als verbindlich an. Das Department of Justice behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, um sie an aktuelle Gegebenheiten und Vorschriften anzupassen. Zuwiderhandlungen werden nach den internen Richtlinien und geltendem Recht geahndet.